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© Mariano Nocetti / unsplash.com

29.07.2015 / Porträt / Lesezeit: ~ 8 min

Autor/-in: Claas Kaeseler

683 Tage im Gefängnis

Norbert Kuß wird zu Unrecht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der Glaube hilft ihm, nicht zu verbittern.

Es ist der Albtraum jedes unbescholtenen Bürgers: Zu Unrecht einer Straftat angeklagt und dann auch noch rechtmäßig verurteilt zu werden. Für Norbert Kuß wird dieser Albtraum auf grauenhafte Weise Wahrheit. Am 24. Mai 2004 endet sein bisheriges Leben: Seine Pflegetochter Lisa* beschuldigt ihn des sexuellen Missbrauchs. Bis dahin bewegte sich Norbert Kuß‘ Leben in geordneten Bahnen. 1986 heiratet er seine zweite Frau Rita. Ihr Kinderwunsch erfüllt sich nicht, 1989 adoptierten sie einen elfjährigen Jungen. Ein Jahr später nehmen sie einen weiteren Jungen in Dauerpflege. 2001 fragt das Jugendamt Saarbrücken an, ob das Ehepaar Kuß noch ein Pflegekind aufnehmen könne: die zwölfjährige Lisa.

Mit fünf Jahren kam Lisa ins Heim – und was Rita und Norbert Kuß nicht wussten: Schon mit elf Jahren hatte das Mädchen Geschlechtsverkehr mit einem älteren Jungen. „Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir das Mädchen nie aufgenommen“, berichtet Norbert Kuß. Lisa neigt zudem zu unkontrollierbaren Wutausbrüchen. Im Dezember 2002 eskaliert die Situation. Rita Kuß sucht sich nach einem Streit Hilfe bei einem Kinderpsychologen. Norbert bleibt mit Lisa allein zuhause. Während eines Streits greift sie ihm in den Schritt und ins Gesäß – ein Handwerker ist Zeuge der Szene. Da ist das Maß für Norbert Kuß voll. „Morgen bist Du hier raus“, sagt er zu Lisa. Sie droht zu erzählen, dass Norbert sie befummelt habe. Das Ehepaar Kuß ruft sofort das Jugendamt an. Am nächsten Tag wird das Pflegekind abgeholt. Sie zieht wieder zu ihrem Vater.

Rückendeckung von Freunden, Bekannten und der Kirche

Kaum, dass sie das Ehepaar Kuß verlassen hat, erzählt Lisa herum, dass sie sexuell missbraucht wurde. Ihr leiblicher Vater geht zum Jugendamt, dort führt eine Psychologin eine sogenannte Exploration durch. Im Verlauf des Gesprächs nehmen die Vorwürfe zu. Der Vater beschließt, Anzeige zu erstatten. Es finden mehrere polizeiliche Vernehmungen statt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage. Am 11. Mai 2004 wird das Verfahren gegen Norbert Kuß vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken aufgenommen. Für den gläubigen Katholik bricht eine Welt zusammen.

In seinem Heimatdorf geht er offen mit der Situation um. „Wir haben nichts verheimlicht, verborgen oder versteckt. Wir haben den Leuten erzählt: „So sieht die Situation aus." Dadurch hatten sie den Mut, mich offen anzusprechen und zu fragen, wie weit es mit der ganzen Sache ist“, erzählt er. Diese Offenheit führt dazu, dass er trotz des schwerwiegenden Vorwurfs nicht stigmatisiert wird. Noch heute ist er dafür dankbar: „Das war wirklich sehr positiv. Gerade in so einem kleinen Dorf würde man das nicht zwangsläufig erwarten.“

Auch in seiner katholischen Gemeinde ist nichts von Vorverurteilung zu spüren. „Da gab es so gut wie gar keine Probleme. Unser Pastor hat gleich gesagt: „So lange Du nicht verurteilt bist, machst Du weiter.“ Noch heute ist er dankbar für das Verhalten, dass seine Gemeinde ihm entgegengebracht hat:

Ich habe von der Gemeinde ein hundertprozentiges Vertrauen gespürt. Die standen alle zu mir. Ich hatte keine Nachteile und gehe auch heute noch regelmäßig in die Kirche. – Norbert Kuß

Angeklagt wegen sexuellen Missbrauchs

Schon nach den ersten Verhandlungstagen des Prozesses zeigt sich, dass Lisa auf ihren Vorwürfen beharrt, Norbert Kuß hingegen weiterhin jeden Vorwurf vehement abstreitet. Es steht Aussage gegen Aussage – der klassische Fall bei Missbrauchsvorwürfen. Das Gericht muss die Glaubwürdigkeit der beiden Zeugen gegeneinander aufwägen. Ein schwieriger Fall für den Richter. Eine Situation, in der er sich Hilfe holt. Er gibt ein psychologisches Gutachten in Auftrag, um Lisas Glaubwürdigkeit bewerten zu lassen.

Das Gericht beauftragt eine Psychologin vom Institut für Gerichtliche Psychologie und Psychiatrie der Universität des Saarlandes mit der heiklen Aufgabe. Der Psychologin sind alle Umstände bekannt, die an der Aussage des Mädchens Zweifel zulassen: Die frühen sexuellen Erfahrungen; ein Vorfall, in dem Lisa einen Mitschüler fälschlich beschuldigt hat, ihr an den Busen gefasst zu haben; der Bericht einer kinderpsychiatrischen Einrichtung und nicht zuletzt das Motiv für eine Falschaussage: Die Wut auf die Pflegefamilie und der Wunsch, wieder beim Vater leben zu dürfen.

Trotzdem stuft die Psychologin Lisas Zeugenaussagen als „mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft“ ein. Für den Richter ist der Fall klar: Norbert Kuß ist ein sexueller Straftäter. Eine Einschätzung, die in ihm heute noch Wut und Verärgerung aufkommen lässt: „Hat denn in dieser langen Kette der Ermittler, Gutachter und des Jugendamtes wirklich niemand gemerkt, dass da etwas total aus dem Ruder läuft? Das kann ich nicht verstehen und es fällt mir schlicht und einfach schwer, diesen Menschen zu vergeben, dass sie so leichtsinnig gearbeitet haben. Man hat aus der Masse unhaltbarer Vorwürfe vier Punkte rausgenommen, die theoretisch möglich wären. Irgendwann muss man doch erkennen, dass hier zu 96 Prozent Mist erzählt wird“, berichtet er.

Norbert Kuß verliert seinen Rentenanspruch und muss ins Gefängnis

Trotz seines Glaubens fällt es Norbert Kuß nicht leicht, Vergebung auszusprechen: „Bei gewissen Personen in diesem Ablauf geht das, weil manches schlicht und einfach durch Unkenntnis und Falschinformationen passiert ist. Dem Pflegekind beispielsweise kann ich vergeben. Die wusste damals gar nicht, was sie da auslöst. Aber bei der Gutachterin habe ich noch meine Probleme. Denn sie hatte die Gelegenheit, sich zu korrigieren. Aber das hat sie nicht getan“, schildert er seine Gefühle. Besonders verärgert hat ihn die Art der Gesprächsführung: „In einer Untersuchung wurde festgestellt, dass bei allen Befragungen 68% Prozent der Fragen Suggestiv- bzw. suggestiv beeinflusste Fragen waren“.

Trotz des Ärgers über die Gutachterin war ihm wichtig, seine Gefühle nicht eskalieren zu lassen. Über seinen Umgang mit dieser Situation befragt, führt er aus: „Die Gedanken und Gefühle zur Situation habe ich sowieso immer im Kopf. Aber wenn ich das noch mit Wut und Hass verbinde, bekäme ich ja überhaupt keinen klaren Kopf mehr. Ich muss das Negative so weit wie möglich aus dem Kopf herausbekommen, um frei zu werden. Negative Gedanken sind eine Belastung. Da konzentriere ich mich lieber auf das Positive“. Auch deshalb bleibt das Thema Vergebung für ihn aktuell.

Die Gedanken und Gefühle zur Situation habe ich sowieso immer im Kopf. Aber wenn ich das noch mit Wut und Hass verbinde, bekäme ich ja überhaupt keinen klaren Kopf mehr. Ich muss das Negative so weit wie möglich aus dem Kopf herausbekommen, um frei zu werden. – Norbert Kuß

Doch das Urteil ist gesprochen. Zwei Anträge auf Wiederaufnahme werden abgelehnt. Am 2. Januar 2006 muss Norbert Kuß ins Gefängnis. Er wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verliert seinen Rentenanspruch. Nach 40 Jahren Berufsleben ist er ein Fall für Hartz IV. Neben den finanziellen Sorgen – das Haus ist noch nicht abbezahlt – muss Norbert Kuss sich auch noch der Anfeindungen anderer Häftlinge erwehren: „Das Delikt ,sexueller Missbrauch mit Kindern‘ ist im Gefängnis das Unterste. Da steht man sogar unterhalb der Mörder. Man wird im Gefängnis quasi noch mal verurteilt“, berichtet er von seinen Erfahrungen. Einmal fliegt beim Hofgang ein Holzklotz nah an seinem Kopf vorbei. Die Angst wird sein permanenter Begleiter: „Nach den ersten drei Wochen traute ich mich nur noch, alleine zu duschen. Ich habe einen Beamten darum gebeten, weil es keine Aufsicht gab. Das war mir zu gefährlich.“

Der dritte Wiederaufnahmeauftrag ist erfolgreich – Norbert Kuß ist frei

Kraft und Zuversicht schöpft Norbert Kuß in dieser für ihn schweren Zeit aus seinem Glauben: „Ich habe direkt Kontakt mit dem Pastor gesucht und mich für den Bibelkreis angemeldet. Wir haben als Wärter und Gefangene nebeneinander gesessen und Bibeltexte und Evangelien bearbeitet. Außerdem hat es Kaffee gegeben. Diese zwei Stunden waren immer ein Lichtblick. Ich war aus der Zelle von 8,5 Quadratmetern draußen und konnte Gespräche führen. Wir haben uns dort unterhalten, als wären wir alle Normalbürger, von Anfeindungen war dort nichts zu spüren“, erzählt Norbert Kuß.

Schließlich wendet sich das Blatt. Lisa verklagt Norbert Kuß auf Schmerzensgeld. Eine Zivilkammer des Landgerichts weist die Klage ab. Die Richter zweifeln nach dem Studium der Akten und einem weiteren psychologischen Gutachten an der Stichhaltigkeit der Missbrauchsvorwürfe. Norbert Kuß sieht seine Chance gekommen. 2009 beantragt er erneut die Wiederaufnahme des Verfahrens. Doch trotz der neuen Beweislage wir auch diese Wiederaufnahme in erster Instanz abgelehnt.

Erst als Kuß dagegen sofortige Beschwerde einlegt, ordnet das Saarländische Oberlandesgericht eine Wiederaufnahme an. Dennoch dauert es vier Jahre, bis Norbert Kuß im November 2013 endlich nachträglich freigesprochen wird. Nach 683 Tagen darf er das Gefängnis verlassen.

Das Ende der Gerichtsverhandlungen ist für Norbert Kuß allerdings noch nicht in Sicht. Nach reiflicher Überlegung verklagt er die Gutachterin auf 50.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Gutachten grob fahrlässig erstellt war und wissenschaftliche Standards außer Acht gelassen hat. Angesprochen auf den Vorwurf, nur aus monetären Gründen zu klagen, antwortet er: „Ich sehe nicht ein, dass sich diese Frau weiterhin durch grob fahrlässige Gutachten eine goldene Nase verdient und die Geschädigten gehen leer aus. Das kann nicht angehen. Mir geht es um Gerechtigkeit, nicht Rache.“ In erster Instanz hat ihm das Landgericht Saarbrücken Recht gegeben.

„Ohne Gott hätten wir das nicht geschafft“

Die letzten zehn Jahre haben bei Norbert Kuß Narben hinterlassen.  Dennoch ist er nicht verbittert, denn von seinen Freunden und Bekannten wurde er nicht verurteilt, sondern unterstützt: „Ein Ehepaar hat uns zehn Jahre lang das Heizöl bezahlt. Zudem habe ich insgesamt privat 53.000 Euro von Bekannten und Freunden geliehen bekommen, damit wir überleben konnten. Jeder aus dem Ort oder Bekanntenkreis hat geholfen. Und wer nichts hatte, hat das „Vater unser“ für uns gebetet“, berichtet er sichtlich bewegt.

Auch Gott gegenüber empfindet er keinen Groll: „Wir haben Gott natürlich auch gefragt: ,Warum tust Du uns das an?‘ Aber lange haben wir uns mit dieser Frage nicht aufgehalten. Der Herrgott hat das Urteil nicht gesprochen. Es waren Menschen, die versagt haben – nicht Gott.“

Statt zu verbittern, nutzt Norbert Kuß nun  seine eigene Erfahrung, um daraus Gutes erwachsen zu lassen. Deswegen kämpft er dafür, dass vom Gericht bestellte Gutachter in Zukunft zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn dadurch Menschen zu Unrecht eingesperrt werden. Norbert Kuß ist jetzt frei – und das in jeder Hinsicht. Hass und Ärger hat er losgelassen. Viele Leute haben ihn darauf angesprochen, wie er all das vergeben konnte. Seine klare Antwort: „Ohne unseren Glauben hätten wir das nicht geschafft.“


 * Der Name wurde von der Redaktion verändert.

 Claas Kaeseler

Claas Kaeseler

  |  Formatleiter ERF Jess Talkwerk / Online Marketing Manager

Ist in Wesel geboren und hat im ERF sowohl im Marketing, als auch in der Redaktion gearbeitet. Hat nach dem TV-Volontariat als Fernsehredakteur und Redaktionsleiter Online gearbeitet und danach die Webseite und das Online-Marketing des ERF verantwortet. Anfang 2023 erfolgte die Rückkehr in die Redaktion, wo er für das Format ERF Jess Talkwerk zuständig ist. Seit 2016 verheiratet und stolzer Vater des tollsten Sohns der Welt. 

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