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© Sebastian Pichler / unsplash.com

22.05.2019 / Recht / Lesezeit: ~ 2 min

Autor/-in: Oliver Jeske

Wie ein Kind mit Handicap gut versorgt wird

Die Rechtsanwältin Jana Jeschke erklärt das Behinderten-Testament.

 

„Ich kann nur sagen: Das Leben mit einem behinderten Kind wirft zwar viele Hürden auf, ist aber für mich eine große Bereicherung.“ Die Berliner Rechtsanwältin Jana Jeschke hat selbst einen Sohn mit Down-Syndrom. Er bereichert ihr Leben kolossal – und natürlich wollen sie und ihr Mann, dass es ihm auch dann noch materiell gut geht, wenn die Jeschkes ihm eines Tages mal nicht mehr finanziell unter die Arme greifen können.

Nicht auf den Staat verlassen

Die Einstellung ‚Naja, der Staat wird schon die richtigen Regeln dafür getroffen haben‘ reicht nicht. Denn viele behinderte Menschen können ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigener Tasche bestreiten. Jeschke erklärt: „Wenn ein behindertes Kind erbt, müsste das Kind das Einkommen oder Vermögen einsetzen, um den eigenen Bedarf zu decken. Der Sozialhilfeträger wäre dann von seiner Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen frei.“

Am Schluss bleibt fast nichts vom Erbe übrig

In der Regel blieben dem Kind am Schluss nur 5.000 Euro eigenes Geld übrig. Das von den Eltern sauer verdiente oder angesparte Vermögen wäre weg. Doch es gibt eine bessere Lösung: Die Juristin Jana Jeschke rät zu einem sogenannten Behinderten-Testament. In ihm wird das Kind als sogenannter Vorerbe eingesetzt. „Das heißt: Das, was ihm als Erbschaft zufließt, wird getrennt von dem Vermögen des bnhinderten Kindes als Sondervermögen betrachtet.“ Im Testament wird bereits bestimmt, wer danach erben soll.

Vorteil Behinderten-Testament

Der Vorteil: Der Staat kann nicht auf das Erbteil des Kindes zugreifen. Sozialleistungen fließen weiter. Gleichzeitig können aber aus dem Erbteil finanzielle Hilfen an das Kind fließen, zum Beispiel für Reisen, Kleidung oder Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht zahlt. Gleichzeitig bestimmen die Eltern im Behindertentestament einen Testamentsvollstrecker. Der verwaltet das Erbteil und wacht darüber, dass das Kind ein Leben lang auch tatsächlich in den Genuss der zugesagten Hilfen kommt. Die Rechtsanwältin rät. „Es ist sinnvoll, jemanden als Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der das behinderte Kind und seine Bedürfnisse kennt, damit die Zuwendungen, die erbracht werden, auch sinnvoll sind.“

Experten-Hilfe in Anspruch nehmen

Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen zum Behinderten-Testament, die man nutzen kann. Jana Jeschke rät aber davon ab. Jeder Fall sei individuell sehr unterschiedlich. Und damit nichts schiefgeht, sollten die Eltern die Kosten nicht scheuen und einen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen. „Die Erstellung eines Behinderten-Testaments ist eine hohe Kunst. Ich empfehle, fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.“

Tipps, wo Sie einen spezialisierten Juristen finden können, der Ihnen bei der Erstellung eines Behinderten-Testaments hilft, gibt es unter anderem beim Verein „Lebenshilfe e.V.“

 Oliver Jeske

Oliver Jeske

  |  Redakteur

Sprachlich Hannoveraner, seit einem Vierteljahrhundert in Berlin zu Hause, liebt er Jesus, Tanzen mit seiner Frau, Nordsee-Spaziergänge mit seinen Söhnen und leckeren Fisch. Von Gott ist er fasziniert, weil der ihn immer wieder überrascht und im wahrsten Sinne des Wortes beGEISTert.

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