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Wenn es mehr als ein „Bauchgefühl“ ist

Über den Umgang mit dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Läuft da was, oder nicht? Fälle von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich sind manchmal schwer zu erkennen. Außerdem will man keine Unschuldigen brandmarken. Vor zwei Jahren wurde das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Danach verpflichtet z.B. die Evangelische Kirche im Rheinland hauptamtlich wie ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kirche, Verdachtsfälle auf sexualisierte Gewalt zu melden.

Claudia Paul arbeitet bei der Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bei der Evangelischen Kirche im Rheinland. Sie nennt ein Beispiel, wo man zumindest genauer hinschauen sollte.

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