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/ Anstoß - Gedanken zum Tag

Rechtsbeistand

Markus Baum über 2. Timotheus 4,16f

Paulus schreibt: Bei meinem ersten Verhör stand mir niemand bei, sondern sie verließen mich alle. Es sei ihnen nicht zugerechnet. Der Herr aber stand mir bei und stärkte mich.

2. Timotheus 4,16–17

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, behauptet ein Sprichwort. Lassen wir die hohe See mal außen vor: Vor Gericht ist es ausgesprochen nützlich, wenn man einen guten Rechtsbeistand hat. Jemand, der sich aufs Geschäft versteht: Den Mandanten oder die Mandantin  vertreten, verteidigen, die nötigen Worte und Argumente finden und dann auch so vortragen, dass das Gericht am Ende gerecht urteilt – im Sinn des oder der Beschuldigten.

Die Europäische Menschenrechtskonvention spricht jedem Menschen das Recht auf anwaltlichen Beistand zu, wenn er einer Straftat beschuldigt wird. Seit dem Aufstieg des römischen Reiches vor rund 2.000 Jahren gehört es zu den abendländischen Rechtsgrundsätzen, dass Beschuldigte sich überhaupt verteidigen dürfen – mit oder ohne anwaltliche Hilfe.  

Der Apostel Paulus hat vor knapp 2.000 Jahren mehrmals Bekanntschaft mit der Justiz im römischen Reich gemacht – nicht weil er etwas verbrochen hätte, sondern weil er mit seinem leidenschaftlichen Einsatz für den Glauben an Jesus Christus angeblich die öffentliche Ordnung störte. Einen Anwalt hatte er zumindest beim ersten Verfahren keinen, aber völlig hilflos war er trotzdem nicht, so berichtet er im 2. Brief an Timotheus, Zitat: „Bei meinem ersten Verhör stand mir niemand bei, sondern sie verließen mich alle. Es sei ihnen nicht zugerechnet. Der Herr aber stand mir bei und stärkte mich“ (2. Tim. 4,16f). – Menschliche Rückendeckung ist sicher auch nicht verkehrt, aber Gottes Beistand ist entscheidend. Die Erfahrung haben auch schon Menschen vor Paulus gemacht (vgl. Psalm 43,1) – und seitdem immer wieder.

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