23.06.2014 / Serviceartikel

Allein und trotzdem gut vertreten

Erbrecht und Vollmachten: Wie finde ich mich als Single im Paragrafendschungel zurecht?

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Praktische Tipps für Singles von Andreas Lämmle im Interview mit Ingrid Heinzelmaier

Wer sorgt für mich, wenn ich alt werde? Das ist eine Frage, die Singles bewegt. Eine andere fast genauso wichtige Frage ist die danach, wer mein rechtlicher Vertreter wird, wenn ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Ingrid Heinzelmaier hat mit Notar Andreas Lämmle darüber gesprochen, welche rechtlichen Aspekte man als Single bedenken sollte.

Ohne Vollmacht bekommt man einen gesetzlichen Vertreter gestellt

Was passiert, wenn ich als Single ins Krankenhaus komme und jemand anderes meine Bankgeschäfte regeln muss? Mit dieser Frage setzen sich Ingrid Heinzelmaier und Notar Andreas Lämmle im ersten Teil des Gesprächs auseinander. Lämmle weist darauf hin, wie wichtig es ist, als Single eine Vollmacht auszufüllen, da im Notfall sonst ein gesetzlicher Vertreter gestellt wird. Selbst die Eltern dürfen bei erwachsenen Personen die Aufgabe der Rechtsvertretung nicht ohne entsprechende Vollmacht übernehmen. Deswegen lohnt es sich eine solche bereits im gesunden Zustand auszufüllen.

Zwei Aspekte sollten bei einer solchen Vollmacht bedacht werden: Zum Einen benötigt man jemanden, der Bankgeschäfte wie Überweisungen übernimmt oder Mietverhältnisse kündigt; zum Anderen braucht es jemand, der im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit über persönliche Angelegenheiten wie etwa gesundheitliche Maßnahmen entscheiden darf. Hierfür kann man zwei unterschiedliche, aber auch eine Person einsetzen.

Es kann sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen, falls eine der Personen ihre Aufgabe als Bevollmächtigter durch eigene Krankheit oder längere Abwesenheit nicht wahrnehmen kann. Außerdem sollte man bedenken, dass eine Generalvollmacht nicht zum Treffen bestimmter Entscheidungen ermächtigt. Daher lohne es sich laut Lämmle auch, eine Patientenverfügung auszufüllen, wenn man bestimmte medizinische Maßnahmen unerwünscht sind.

Vererben oder vermachen?

Andreas Lämmle greift noch ein zweites Thema auf: das Erbrecht. Er erklärt, dass es zwei Arten gibt, Besitztümer zu vermachen. Zum Einen kann man jemanden als Erben einsetzen. Diesem Erben oder auch den Erben werden dann sowohl das ganze Vermögen als auch die Schulden des Verstorbenen zugeteilt. Außerdem haben die Erben auch das Recht, über die weitere Verwendung von geistigem Eigentum zu bestimmen. Man kann aber Menschen auch nur als Vermächtnisnehmer einsetzen. Diese Form macht es möglich, bestimmten Menschen ganz konkret bestimmte Besitztümer zu vermachen.

Notar Andreas Lämmle rät allerdings dazu, nicht nur einzelne Besitztümer zu vermachen, sondern auch mindestens eine Person als Erben einzusetzen. Sonst bleibt unklar, was mit dem Besitz geschehen soll, der nicht konkret einer Person zugedacht ist. Allgemein lohne es sich mehrere Personen im Testament zu bedenken, da der Freibetrag auch bei nicht-verwandten Personen bei 20.000 Euro liege. Je mehr Personen man im eigenen Erbe bedenkt, desto weniger Steuern fallen auch an.

Ganz entscheidend ist aber, das eigene Testament handschriftlich zu verfassen. Denn nur handschriftliche Testamente sind gültig. Wer kein handschriftliches Testament verfassen kann oder will, braucht eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar. Beglaubigte Testamente können auch in das Nachlassgericht mitaufgenommen werden. Dort ist es oft sicherer verwahrt als daheim, wo die Erben erstmal danach suchen müssten.

Keine Kosten scheuen

Insgesamt empfiehlt Lämmle Singles, sich früh mit diesen rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Kompetente Beratung finde man beim Notar oder Rechtsanwalt. Auch über diverse Webseiten wie etwa die Informationsbroschüren der Landesjustizverwaltung könne man sich informieren.

Allerdings rät Andreas Lämmle dazu, nicht aus Kostengründen das Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu scheuen, da ein Gespräch mit einem kompetenten Berater oft hilfreicher sei als die eigene Suche im Internet. Vor zu großen Kosten müsse man keine Angst habe, da bei Rechtsanwälten und Notaren der Preis für die Beratung wertabhängig ist und sich somit vom tatsächlichen Erbvermögen ableitet.

Autor/-in: Rebecca Schneebeli